Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen mangelnder Deutschkenntnisse ausländischer Arbeitnehmer

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2024, Aktenzeichen 10 TaBV 51/23 Amtliche Leitsätze: 1. Die im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer sind der deutschen Sprache iSv. § 2 Abs. 5 WO der Wahlordnung zum BetrVG mächtig, wenn ihre Deutschkenntnisse ausreichen, um die zum Teil komplizierten Wahlvorschriften und den Inhalt eines Wahlausschreibens verstehen zu können. Das folgt aus dem … Weiterlesen

Wahlberechtigung eines Arbeitnehmers (Matrix-Führungskraft) in mehreren Betrieben eines Unternehmens

Landesarbeitsgericht Hessen (16. Kammer), Beschluss vom 22.01.2024, Aktenzeichen 16 TaBV 98/23 Amtliche Leitsätze: Gehören einem Unternehmen mehrere Betriebe an und wird ein Arbeitnehmer in mehreren Betrieben dieses Unternehmens eingesetzt, so erwirbt der Arbeitnehmer die Zugehörigkeit zu diesen Betrieben und ist dort wahlberechtigt. Für die Eingliederung in einen Betrieb ist eine Bindung an Weisungen einer Führungskraft … Weiterlesen

Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen

Abbruch einer Betriebsratswahl Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 20.05.2022, Aktenzeichen 5 TaBVGa 2/22 Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maß verstoßen wurde, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt. Die Arbeitgeberin betreibt ein Einzelhandelsgeschäft und beschäftigt … Weiterlesen

Seminarkosten des Betriebsrats trägt die Arbeitgeberin

Seminarkosten Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2021, Aktenzeichen 7 ABR 27/20

Neben den eigentlichen Seminargebühren hat die Arbeitgeberin anlässlich einer nach § 37 Absatz 6 BetrVG erforderlichen Schulungsveranstaltung auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds zu tragen, denn die Arbeitgeberin hat die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen.

Einstweilige Verfügung zur Korrektur einer Betriebsratswahl

Korrektur Betriebsratswahl – Einstweilige Verfügung

Mit dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung können Wahlfehler korrigiert werden, auch wenn dies zu einer Verschiebung der Wahl und einer vorübergehenden betriebsratslosen Zeit führt. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nur möglich, wenn durch die Korrektur des Wahlfehlers eine erfolgreiche Wahlanfechtung mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Betriebsratswahl nur in ganz besonderer Ausnahme nichtig

Nichtigkeit einer Betriebsratswahl nur als besonderer Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 08.12.2021, Aktenzeichen 11 TaBVGa 09/21

Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, wenn ein so eklatanter Verstoß gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl vorliegt, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht.

Betriebsratswahl – Elektronische Bekanntmachungen

Betriebsratswahl – Zulassungsverfahren für Vorschlagslisten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2021, Aktenzeichen 7 ABR 36/20

Hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben ausgehängt und ergänzend in elektronischer Form bekannt gemacht, müssen die Vorschlagslisten und weitere Bekanntmachungen ebenfalls sowohl durch Aushang als auch in der für das Wahlausschreiben ergänzend gewählten elektronischen Form vorgenommen werden.

Die Nachfrist von drei Arbeitstagen ist zwingend vorgeschrieben und steht nicht zur Disposition des Wahlvorstands, dieser kann die Frist weder verlängern noch verkürzen. Setzt der Wahlvorstand im Beanstandungsschreiben eine Frist, die nicht den Vorgaben des § 8 Absatz 2 WO entspricht, verstößt er damit gegen seine Verpflichtungen aus der Wahlordnung.

Aufstellung Wählerliste Betriebsratswahl

Nur in Ausnahmefällen kann Betriebsratswahl nichtig sein

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.06.2021, Aktenzeichen 7 ABR 24/20

Treten Fehler in der Betriebsratswahl auf, kann diese zwar für unwirksam erklärt werden, aber nur in absoluten Ausnahmefällen für nichtig.

Der Betriebsrat führt im Falle seines Rücktritts die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist. Die Geschäftsführungsbefugnis besteht auch dann fort, wenn nur noch ein Betriebsratsmitglied im Amt ist.