Leiharbeitnehmer bestimmen die Größe des Betriebsrates
Leiharbeitnehmer zählen für die Betriebsratswahl
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.März 2013, 7 ABR 69/11
Wird ein Betriebsrat gewählt, sind die im Betrieb beschäftigten Leiharbeitnehmer für die Bemessung der Größe des Betriebsrates zu berücksichtigen.