Das Risiko des Betriebs liegt bei der Arbeitgeberin

Arbeitgeberin trägt volles Betriebsrisiko

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 23.03.2021, Aktenzeichen 11 Sa 1062/20

Kann die Arbeitgeberin notwendige Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen trägt sie das Betriebsrisiko, unabhängig davon welche Gründe dazu führten.