Zustimmung des Arbeitnehmers bei Betriebsspaltung

Wahlrecht des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsaufspaltung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2017, Aktenzeichen 8 AZR 63/16

Im Fall der Betriebsaufspaltung muss der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses zustimmen. Fehlt die Zustimmung, hat der Arbeitnehmer das Wahlrecht, mit welchem der übernehmenden Rechtsträger das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird.