Betriebsteilübergang mit Personal

Betriebsteilübergang bei personallastigen Firmen

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 22.05.2014, Aktenzeichen 8 AZR 1069/12

Wird eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortgeführt, liegt ein Betriebsübergang bzw. Betriebsteilübergang vor. Diese Einheit kann im wesentlichen auf menschlicher Arbeitskraft beruhen.