Kündigungsfrist im Kollektivvertrag nach Betriebsübergang

Geltung von Kollektivverträgen bei Betriebsübergang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 06.04.2017, Aktenzeichen C 336/15

Beschäftigungszeiten zur Berechnung der Kündigungsfrist sind nach einem Betriebsübergang entsprechend den Kollektivverträgen des veräußernden Unternehmens anzurechnen, wenn keine Anpassung der Arbeitsbedingungen erfolgte und die Bestimmungen der Kollektivverträge unverändert gleichlautend sind. Es dürfen keine schlechteren Bedingungen als vor dem Übergang auferlegt werden.

Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten nach einem Betriebsübergang weiter

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.05.2015, Aktenzeichen 1 AZR 763/13

Wird ein Betrieb im Rahmen eines Betriebsübergangs veräußert, gilt eine Gesamtbetriebsvereinbarung weiter, falls der von der Vereinbarung umfasste Geltungsbereich nicht bereits normativ geregelt ist.

Betriebsübergang bewerten

Bewertung eines Betriebsüberganges

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2015, Aktenzeichen 8 AZR 139/14

Für die Bewertung eines Betriebsüberganges sind immer die Gesamtumstände zu würdigen. Es muss eine wirtschaftliche Einheit bestehen, deren Identität beim Betriebsübergang gewahrt wurde.

Kündigungsschutzklage während Insolvenz

Kündigungsschutzklage gegen Insolvenzverwalter möglich

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 09.12.2014, Aktenzeichen 6 Sa 550/14

Findet nach der Kündigung ein Betriebsübergang statt, kann die Kündigungsschutzklage gegen den Insolvenzverwalter gerichtet werden, auch wenn der Betriebsübergang bereits vor der Klageerhebung stattgefunden hat. Der neue Inhaber muss das gekündigte Arbeitsverhältnis übernehmen und sich die Kündigungsschutzklage zurechnen lassen.

Widerspruch gegen Betriebsübergang

Fortbestand Arbeitsverhältnis bei Widerspruch gegen Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2014, Aktenzeichen 8 AZR 943/13

Ist der Widerspruch gegen einen Betriebsübergang erfolgreich, bleibt das bisherige Arbeitsverhältnis bestehen.

Betriebsteilübergang mit Personal

Betriebsteilübergang bei personallastigen Firmen

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 22.05.2014, Aktenzeichen 8 AZR 1069/12

Wird eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortgeführt, liegt ein Betriebsübergang bzw. Betriebsteilübergang vor. Diese Einheit kann im wesentlichen auf menschlicher Arbeitskraft beruhen.

Tariflohn ist unverzichtbar

Verzicht auf Tariflohn ist unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2014, Aktenzeichen 4 AZR 317/12

Der tarifvertragliche Anspruch auf Lohnleistungen kann nicht durch einen einzelvertraglichen Verzicht aufgehoben werden. Der Verzicht ist selbst dann unwirksam, wenn er erst nach einem Betriebsübergang ausgesprochen wurde.

Unterrichtung bei Betriebsübergang

Unterrichtung der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2013, Aktenzeichen 8 AZR 824/12

Betriebsangehörige müssen umfassend bei einem Betriebsübergang unterrichtet werden. Dazu gehört insbesondere die Information über die Identität der Erwerberin. Als erforderliche Daten gelten die Angabe zum Handelsregister, die Handelsregisternummer sowie die korrekte Bezeichnung der erwerbenden Firma. Die Identität der Erwerberin muss sich unmittelbar aus der Einsicht ins Handelsregister ergeben.