Betriebsvereinbarung ablösen durch Regelungsabrede?

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.10.2018, Aktenzeichen 1 ABR 26/17

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats kein Mitgestaltungs-, sondern ein Mitbeurteilungsrecht bei der Rechtsanwendung durch die Arbeitgeberin.

Im ungekündigten Zustand kann eine Betriebsvereinbarung als höherrangiges Recht nicht durch eine Regelungsabrede abgelöst werden.

Konzernbetriebsvereinbarung – Geltung nach Betriebsübergang

Weitergeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2018, Aktenzeichen 6 TaBV 4/18

Betriebsvereinbarungen gelten nach einem Betriebsübergang kollektivrechtlich weiter. Das gilt auch für Konzernbetriebsvereinbarungen, die dann als Einzelbetriebsvereinbarung weiter gelten.

Entschädigung für Fahrtkosten nur für kürzeste Fahrstrecke

Fahrtkostenentschädigung – kürzeste Fahrstrecke

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2018, Aktenzeichen 1 AZR 37/17

Wurde vereinbart, die kürzeste Strecke für eine Fahrtkostenentschädigung anzusetzen, kann nicht die aus persönlicher Sicht verkehrsübliche Strecke angesetzt werden, falls diese die kürzeste Strecke in ihrer Länge überschreitet.

Betriebsvereinbarung – Kündigung nach Betriebsübergang

Kündigung einer Betriebsvereinbarung im Zuge eines Betriebsübergangs

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 30.05.2018, Aktenzeichen 6 Sa 55/18

Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung kann nach einem Betriebsübergang auch dann wirksam an den Betriebsrat gerichtet werden, wenn die Vereinbarung nach dem Übergang individualrechtlich weiter gilt.

Gesamtbetriebsrat hat hier keine Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats beim Gesundheitsschutz

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.07.2017, Aktenzeichen 1 ABR 59/15

Die Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz obliegt grundsätzlich dem von den Arbeitnehmern unmittelbar gewählten Betriebsrat. Der Gesamtbetriebsrat ist nur für Angelegenheiten zuständig, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können.

Betriebsvereinbarung nicht einseitig kündbar

Einseitiger Widerruf von Regelungen einer Betriebsvereinbarung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.04.2017, Aktenzeichen 14 Sa 1991/16

Sind in einer Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen vereinbart, kann die Arbeitgeberin nicht einseitig ohne Zustimmung des Betriebsrats die Zahlung der vereinbarten Sonderzahlungen einstellen.

Betriebsvereinbarung nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Anspruch auf pauschale Abgeltung etwaiger Rentennachteile

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2017, Aktenzeichen 21 Sa 2016/16

Werden in einer Betriebsvereinbarung für verschiedene Arbeitnehmergruppen unterschiedliche Leistungen vorgesehen, verlangt der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, dass diese Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist.

Betriebsrat unterliegt Begründungspflicht für Zustimmungsverweigerung

Betriebsrat muss Gründe für Zustimmungsverweigerung nennen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2016, Aktenzeichen 1 ABR 22/14

Es ist nicht möglich, durch eine Betriebsvereinbarung einen Betriebsrat von seiner Begründungspflicht für die Zustimmungsverweigerung zu befreien.

Kündigung als auflösende Bedingung einer Betriebsvereinbarung

Auflösende Bedingung einer Betriebsvereinbarung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 06.12,2016, Aktenzeichen 12 Sa 528/16

Wird in einer Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung die Kündigung der Mitgliedschaft der Arbeitgeberin im Arbeitgeberverband als auflösende Bedingung vereinbart, so ist unter Kündigung der Zeitpunkt der Kündigungserklärung zu verstehen, nicht der Kündigungstermin.