Mitbestimmungsrecht bei Überstunden
Überschreitung der Arbeitszeit laut Dienstplan
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 30.11.2015, Aktenzeichen 16 TaBV 96/15
Die Arbeitgeberin ist für die Einhaltung der nach Betriebsverfassungsrecht geregelten Arbeitszeiten verantwortlich. Die Überschreitung der im Dienstplan vereinbarten Arbeitszeit ohne Beteiligung des Betriebsrats kann mit Ordnungsgeld bestraft werden.