Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt

Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BMAS)

Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt

Der Gesetzentwurf vom 31.März 2021 erleichtert die Gründung von Betriebsräten und stärkt den Schutz der hieran beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er stärkt die Mitbestimmungsrechte beim Einsatz Künstlicher Intelligenz und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit in den Betrieben und erleichtert die Arbeit der Betriebsräte.

Gemeinsamer Betrieb nach Betriebsverfassungsgesetz

Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2010, 14 TaBV 24/10

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte zu klären, ob betriebsverfassungsrechtlich ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen vorlag.
Prinzipiell ist es möglich, dass mehrere Arbeitgeber einen gemeinsamen Betrieb betreiben. Materielle und immaterielle Betriebsmittel müssen zu einem arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst werden. Eine einheitliche Führung muss die wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in personellen und sozialen Belangen bedienen. Die Funktionen des Arbeitgebers müssen institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden.