Wann ist eine Betriebsratswahl nichtig?

Betriebsratswahl nur in Ausnahmefällen nichtig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2003, Aktenzeichen 7 ABR 24/03

Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt. Es muss ein sowohl offensichtlicher als auch besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen.

Kündigung behindert nicht zwingend Teilnahme an Betriebsversammlung

Teilnahme an Betriebsversammlung trotz Kündigung

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.02.2017, Aktenzeichen 3 TaBVGa 1/17

Hat ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage gegen seine fristlosen Kündigungen eingereicht, ist ihm der Zutritt zur Betriebsversammlung zur Bestellung eines Wahlvorstandes für die Betriebsratswahlen in gleicher Form wie einem Betriebsangehörigen zu gewähren, um sein aktives und passives Wahlrecht nutzen zu können.