Massenentlassungsanzeige fehlerhaft – Kündigung unwirksam
Kündigung wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Februar 2020, Aktenzeichen 6 AZR 146/19
Wird der Betriebsbegriff nicht entsprechend der Massenentlassungsrichtlinie (MERL) gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/59/EG angewandt, kann die Massenentlassungsanzeige unwirksam sein.