Wiederholte Kündigung mit gleichem Grund unzulässig
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.11.2016, Aktenzeichen 5 Sa 1183/15
Wird eine Änderungskündigung wiederholt ausgesprochen und stützt sich dabei auf die gleichen unternehmerischen Gründe wie die vorherige Änderungskündigung, ist sie unwirksam.