Arbeitnehmer benötigen ein gutes Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer können ein gutes Arbeitszeugnis verlangen

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 26.10.2012, 28 Ca 18230/11

Einer Arbeitnehmerin wurde das Arbeitszeugnis mit der Note „befriedigend“ ausgestellt. Nach ihrem Einspruch kommt das LAG Berlin zu dem Schluss, dass ein Zeugnis mindestens mit der Note „gut“ bewertet sein muss. Ein abweichendes „befriedigend“ muss von der Arbeitgeberin begründet werden.