Freigestellter Betriebsrat hat Anspruch auf Zeiterfassung

Zeiterfassung für freigestellte Betriebsratsmitglieder

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.07.2013, Aktenzeichen 7 ABR 22/12

Mitglieder des Betriebsrates, die von ihrer Arbeit freigestellt sind, um ungehindert ihrer Arbeit als Betriebsratsmitglied nachgehen zu können, haben einen Anspruch darauf, das Zeiterfassungssystem der Arbeitgeberin zu nutzen.