CGZP kann keine Tarifverträge abschließen
CGZP ist nicht tariffähig
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.05.2012, 1 AZB 67/11
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist bereits seit ihrer Gründung im Jahr 2002 nicht tariffähig. Die CGZP ist keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann.