Alkoholabhängigkeit gilt als Krankheit

Langjährige Alkoholabhängigkeit gilt als chronische Krankheit

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.01.2014, Aktenzeichen 13 Sa 516/13

Ist eine Person langjährig alkoholabhängig, so gilt dies als Krankheit. Anspruch auf Krankengeld besteht auch bei einem Rückfall nach stationärem Entzug.