Schadenersatz nach der Datenschutzgrundverordnung

Immaterieller Schadenersatz gem. DSGVO Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05. Mai 2022, Aktenzeichen 2 AZR 363/21 Ein Schadenersatzanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung ist dann gerechtfertigt, wenn man von Schäden sprechen kann, die einer Person aufgrund einer Verarbeitung entstehen, die mit dieser Verordnung nicht im Einklang steht. Eine Hauswirtschafterin war bis Februar 2020 bei der Arbeitgeberin mit einer regelmäßigen … Weiterlesen