Keine Kündigung bei Fehlinformation des Betriebsrats
Fehlinformation des Betriebsrats macht Kündigung unwirksam
Arbeitsgericht Braunschweig, Urteil vom 10.02.2020, Aktenzeichen 8 Ca 334/18
Stellt die Arbeitgeberin in ihrer Information an den Betriebsrat über die Kündigung eines Mitarbeiters bewusst einen falschen Sachverhalt dar, ist die Anhörung als unzureichend anzusehen, die Kündigung ist unwirksam. Ein nachfolgender Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bleibt in diesem Falle unbegründet.