Wann begründet der Verdacht einer Pflichtverletzung eine Kündigung?
Kündigung bei Verdacht einer Pflichtverletzung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.01.2019, Aktenzeichen 2 AZR 426/18
Im Fall einer Kündigung müssen die den dringenden Verdacht einer Pflichtverletzung begründenden Tatsachen unstreitig sein oder von der Arbeitgeberin völlig bewiesen werden. Die Umstände, die den Verdacht begründen, dürfen nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht ebenso gut durch ein Geschehen zu erklären sein, das eine Kündigung nicht zu rechtfertigen vermag.