Geduldete Überstunden müssen bezahlt werden
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.12.2011, 6 Sa 1941/11
Eine Mitarbeiterin in der Wohnungswirtschaft dokumentierte ihre Arbeitszeit in Excel-Tabellen. Grundlage dafür war die Weisung ihres Vorgesetzten, der von allen Mitarbeitern die kontinuierliche Führung von Anwesenheitsnachweisen forderte. Die sich nach dieser Dokumentation angesammelten Überstunden klagte die Arbeitnehmerin ein, da der Arbeitgeber zunächst nicht bereit war, die Überstunden anzuerkennen und zu bezahlen.