Arbeitsvertraglicher Verweis auf betriebsverfassungsrechtliche Regelungen unwirksam
Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2021, Aktenzeichen 4 AZR 283/20
Arbeitsvertraglich vereinbarte betriebsverfassungsrechtliche Regelungen sind nichtig. Sie würden in das gesetzlich geregelte System der Kompetenzverteilung zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat eingreifen, ohne dass dies vom Betriebsverfassungsgesetz oder auf anderer gesetzlicher Grundlage zugelassen wäre.