Arbeitsvertraglicher Verweis auf betriebsverfassungsrechtliche Regelungen unwirksam

Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2021, Aktenzeichen 4 AZR 283/20

Arbeitsvertraglich vereinbarte betriebsverfassungsrechtliche Regelungen sind nichtig. Sie würden in das gesetzlich geregelte System der Kompetenzverteilung zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat eingreifen, ohne dass dies vom Betriebsverfassungsgesetz oder auf anderer gesetzlicher Grundlage zugelassen wäre.

Gleichstellungsklausel mit dynamischer Anpassung

Gleichstellungsabrede Tarifvertrag

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2017, Aktenzeichen 6 Sa 982/16

Eine Gleichstellungsklausel gilt mit ihrer dynamischen Anpassung so weit, wie bei einem tarifgebundenen Arbeitnehmer. Die Dynamik endet, wenn die Arbeitgeberin wegen des Wegfalls der eigenen Tarifgebundenheit nicht mehr an künftige Tarifentwicklungen gebunden ist. Die in Bezug genommenen Tarifverträge sind nur noch statisch anzuwenden.