Recht des Betriebsrats auf externe E-Mail-Nutzung
Betriebsrat – Recht auf externe E-Mail-Nutzung
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.01.2022, Aktenzeichen 3 TaBV 10/21
Der Betriebsrat kann die Einrichtung technischer Möglichkeiten zur betriebsexternen Nutzung von vorhandenen E-Mail-Konten des Betriebsrats bzw. der Betriebsratsmitglieder verlangen, sofern berechtigte Belange der Arbeitgeberin nicht entgegenstehen.