Kein Rechtsanwalt für betriebliches Eingliederungsmanagment

Betriebliches Eingliederungsmanagement ohne Rechtsanwalt

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 13.November 2014, Aktenzeichen 15 Sa 979/14

Für die Durchführung des Verfahrens zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren) § 84 Abs. 1 und Abs. 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch 9) besteht kein Anspruch auf die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.