Wirtschaftsauschuss eines Gemeinschaftsbetriebes

Bildung eines Wirtschaftsausschusses im Gemeinschaftsbetrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2016, Aktenzeichen 1 ABR 10/14

Der Wirtschaftsausschuss eines Gemeinschaftsbetriebes ist ausschließlich beim beherrschenden Unternehmen einzurichten, wenn dieses Alleineigentümer des anderen beteiligten Unternehmens ist und in der Regel mehr als 100 Arbeitnehmer ständig beschäftigt.

 

Recht auf Mitbestimmung bei betrieblichem Eingliederungsmanagement

Mitbestimmung bei betrieblicher Wiedereingliederung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2016, Aktenzeichen 1 ABR 14/14

Dem Betriebsrat steht ein Initiativrecht für die Ausgestaltung des Klärungsprozesses im betrieblichen Eingliederungsmanagement zu. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen ihr Einverständnis zur Beteiligung des Betriebsrats erklären.

Betriebsrat Mitbestimmung Schichtplan

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Dienstplänen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.07.2013, Aktenzeichen 1 ABR 19/12

Ein Spruch der Einigungsstelle war unwirksam, da festgelegt wurde, die Arbeitgeberin könne in Eilfällen den Dienstplan vorläufig allein in Kraft setzen oder ändern. Die Arbeitgeberin kann durch die Einigungsstelle nicht ermächtigt werden, den Schichtplan vorläufig ohne Zustimmung des Betriebsrats wirksam werden zu lassen.

Fehlender Interessenausgleich – Nachteilsausgleich

Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung

Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 24.04.2012, 1 Ca 1520/11

Eine Einkäuferin war gleichzeitig stellvertretende Betriebsratsvorsitzende. Sie wurde aufgrund einer Betriebsänderung entlassen. Ein Interessenausgleich wurde nicht geschlossen und von der Arbeitgeberin nicht ausreichend versucht. Die Einigungsstelle wurde nicht angerufen. Daraus ergibt sich der Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Mitbestimmung Betriebsrat Nachtarbeit

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zur Regelung der Nachtarbeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2012, 1 ABR 62/10

Dem Betriebsrat steht grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht zu, in welcher Form der Ausgleich für Nachtarbeit zu gewähren ist. Besteht jedoch bereits eine tarifliche Regelung zum Ausgleich von Nachtarbeit, entfällt das Mitbestimmungsrecht.