Wirtschaftsauschuss eines Gemeinschaftsbetriebes
Bildung eines Wirtschaftsausschusses im Gemeinschaftsbetrieb
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2016, Aktenzeichen 1 ABR 10/14
Der Wirtschaftsausschuss eines Gemeinschaftsbetriebes ist ausschließlich beim beherrschenden Unternehmen einzurichten, wenn dieses Alleineigentümer des anderen beteiligten Unternehmens ist und in der Regel mehr als 100 Arbeitnehmer ständig beschäftigt.