Beisitzer der Einigungsstelle – Vergütung plus Umsatzsteuer
Vergütung eines Beisitzers der Einigungsstelle
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2019, Aktenzeichen 7 ABR 15/18
Der Vergütungsanspruch eines umsatzsteuerpflichtigen Beisitzers einer Einigungsstelle umfasst auch die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer.