Bruttolöhne – Einsichtsrecht des Betriebsrats
Datenschutz – Einsichtsrecht des Betriebsrats
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.50.2019, Aktenzeichen 3 TaBV10/18
Listen über die Bruttolöhne und Gehälter müssen dem Betriebsrat nicht anonymisiert zur Verfügung gestellt werden.