Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Bewerbungen
Mitbestimmungsrecht Betriebsrat bei Bewerbungen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.10.2014, Aktenzeichen ABR 10/13
Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, den Betriebsrat über sämtliche Einstellungen und Bewerbungen zu unterrichten. Es besteht eine Vorlage- und Auskunftspflicht nach § 99 Abs.1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).