Einstweilige Verfügung zur Korrektur einer Betriebsratswahl

Korrektur Betriebsratswahl – Einstweilige Verfügung

Mit dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung können Wahlfehler korrigiert werden, auch wenn dies zu einer Verschiebung der Wahl und einer vorübergehenden betriebsratslosen Zeit führt. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nur möglich, wenn durch die Korrektur des Wahlfehlers eine erfolgreiche Wahlanfechtung mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung

Einstweilige Verfügung für tatsächliche Beschäftigung

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.02.2021, Aktenzeichen 12 SaGa 1/21

Steht ein Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, ist die Arbeitgeberin nicht nur zur Zahlung von Vergütung verpflichtet, sondern auch zur tatsächlichen Beschäftigung.

Arbeitsort im Arbeitsvertrag kann nicht durch Weisung geändert werden

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.11.2016, Aktenzeichen 7 SaGa 1629/16

Nicht jede Weisung der Arbeitgeberin zum Arbeitsort unterliegt allein ihrem Direktionsrecht. Ist der Arbeitsort im Arbeitsvertrag festgelegt, kann die Arbeitgeberin nicht einseitig einen anderen Arbeitsort zuweisen.

Mitbestimmung mit Unterlassungsklage einfordern

Mitbestimmung des Betriebsrats mit einstweiliger Verfügung durchsetzen

Landesarbeitsgericht, Urteil vom 12.Juli 2016, Aktenzeichen 7 TaBVGa 520/16

Wird der Betriebsrat in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten völlig übergangen, kann das Mitbestimmungsrecht mit einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.

Betriebsrat sorgt für Einhaltung der Vorgaben für Überstunden

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Überstunden

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.06.2012, 12 Ta 95/12

Mit einer einstweiligen Verfügung erwirkte der Betriebsrat die Einhaltung der betrieblichen Mitbestimmung bezüglich der Arbeitszeitregelung im Rahmen des Arbeitszeitkontos für Arbeitnehmer.