Einwilligung für Übertragung von Unternehmerpflichten
Übertragung von Unternehmerpflichten an Arbeitnehmer nicht ohne Einwilligung
Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2017, Aktenzeichen 2 Sa 867/17
Möchte eine Arbeitgeberin eine zuverlässige, fachkundige Person mit Unternehmerpflichten beauftragen, hat sie zuvor die Zustimmung dieser Person einzuholen.