Elternzeit nur schriftlich beantragen
Antrag auf Elternzeit bedarf der Schriftform
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2016, Aktenzeichen 9 AZR 149/15
Der Antrag auf Elternzeit bedarf der strengen Schriftform als empfangsbedürftige Willenserklärung. Elektronische Übermittlung benötigt eine elektronische Signatur.