Lange Krankheit – Kündigung?

Außerordentliche Kündigung bei langen Krankheitszeiten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018, Aktenzeichen 2 AZR 6/18

Ist damit zu rechnen, dass die Arbeitgeberin für mehr als ein Drittel aller Arbeitstage im Jahr Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten hat, kann vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung, ein ordentlich unkündbares Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst außerordentlich kündbar sein.