Keine Benachteiligung für schwerbehinderte Beschäftigte

Verbot der Benachteiligung wegen körperlicher Schwerbehinderung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2017, Aktenzeichen 8 AZR 492/16

Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. Der Anspruch auf Entschädigung wegen körperlicher Behinderung setzt einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot voraus, das sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen verbietet, wozu auch die Benachteiligung wegen einer Behinderung zählt.

Entschädigung für Mobbing

Schadenersatz bei Mobbing durch leitende Mitarbeiter

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2016, Aktenzeichen 8 AZR 351/15

Bei auf Mobbing gestützten Entschädigungsklagen ist der ideelle Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betroffen. Der Entschädigungsanspruch setzt voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt und dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann.

Schwerbehinderte dürfen während der Einstellung nicht diskriminiert werden

Diskriminierung Schwerbehinderter während der Einstellung

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 30.11.2017, Aktenzeichen 7 Sa 90/17

Schwerbehinderte Personen dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Ein nicht berücksichtigter Bewerber mit Schwerbehinderung kann bei Vorliegen einer unzulässigen Benachteiligung Schadensersatz und Entschädigung beanspruchen.

Bewerbung abgelehnt – Entschädigung

Bewerbung abgelehnt – Entschädigung wegen Diskriminierung des weiblichen Geschlechts

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 6. Juni 2013, Aktenzeichen 11 Sa 335/13

Eine Bewerberin erhielt ihre Bewerbungsunterlagen zurück, in denen von der Arbeitgeberin fett unterstrichen wurde: Kind, 7 Jahre alt! Eine auf dieser Basis erfolgte Ablehnung stellt eine mittlere Diskriminierung des weiblichen Geschlechts dar.

Neuer Tarifvertrag kann Urlaubsanspruch mindern

Verringerter Urlaubsanspruch durch geänderten Tarifvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.04.2012, AZR 504/10

Eine Sicherheitsmitarbeiterin im Wachdienst verlangte die Gewährung dreier zusätzlicher Urlaubstage, die ihr nach dem alten Tarifvertrag zugestanden hätten. Weitere Forderungen, die sich auf den älteren Tarifvertrag stützen: Zahlung von Urlaubsgeld, Entschädigung für 3 nicht gewährte Urlaubstage sowie 100% Zeitzuschlag für am Ostersonntag geleistete Arbeit.

Arbeitslosengeld – Anrechnung während Karenzzeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10.

Ein Arbeitnehmer unterlag ein Jahr nach der Kündigung dem Wettbewerbsverbot. Er durfte nach der Kündigung in keiner Weise tätig werden, die in direkter Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber steht. Eine vertragliche Klausel sah die Zahlung von 50% Ausgleichzahlung vor. Gleichzeitig wurde festgelegt, Einkünfte aus anderen Erwerbsquellen anzurechnen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte zu entscheiden in welcher Höhe das Arbeitslosengeld anzurechnen ist.