Gleicher Lohn für Leiharbeiter
Gleiches Einkommen bei Arbeitnehmerüberlassung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2014, 5 AZR 1047/12
Beschäftigte, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, haben den Anspruch auf gleiche Entlohnung wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer (Equal-Pay). Gibt es beim Entleiher keine vergleichbaren Arbeitnehmer, so hat der Entleiher Auskunft zu gewähren, zu welchen Bedingungen er eigenes Personal an diesem Arbeitsplatz beschäftigen würde.