Können arbeitsfreie Zeiten auf den Urlaub angerechnet werden?
Anrechnung einer Freistellung auf den Urlaubsanspruch
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.10.2020, Aktenzeichen 12 Sa 602/20
Arbeitsfreie Zeiten können nur dann auf den Urlaub angerechnet werden, falls vor dem Urlaubsbeginn eine unwiderrufliche Freistellungserklärung der Arbeitgeberin vorliegt.