Urlaubsanspruch erlischt im zweiten Folgejahr
Urlaubsanspruch während Erwerbsminderung und Krankheit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.2013, Aktenzeichen 9 AZR 302/12
Urlaubsanspruch besteht auch während Krankheit und Bezug von Erwerbsminderungsrente. Der Anspruch erlischt jedoch bei langfristiger Krankheit oder Bezug von Erwerbsminderungsrente im zweiten auf den Urlaubsanspruch folgenden Jahr.