Einwilligung für Übertragung von Unternehmerpflichten

Übertragung von Unternehmerpflichten an Arbeitnehmer nicht ohne Einwilligung

Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2017, Aktenzeichen 2 Sa 867/17

Möchte eine Arbeitgeberin eine zuverlässige, fachkundige Person mit Unternehmerpflichten beauftragen, hat sie zuvor die Zustimmung dieser Person einzuholen.