Fahrten zur auswärtigen Arbeitsstelle gelten als Arbeitszeit
Vergütung für Fahrten zur auswärtigen Arbeitsstelle
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018, Aktenzeichen 5 AZR 424/17
Fahrten zur auswärtigen Arbeitsstelle gelten als Arbeitszeit und sind vergütungspflichtig. Die Vergütungspflicht kann jedoch in Tarif- und Arbeitsverträgen gesondert geregelt werden.