Entschädigung für Fahrtkosten nur für kürzeste Fahrstrecke
Fahrtkostenentschädigung – kürzeste Fahrstrecke
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2018, Aktenzeichen 1 AZR 37/17
Wurde vereinbart, die kürzeste Strecke für eine Fahrtkostenentschädigung anzusetzen, kann nicht die aus persönlicher Sicht verkehrsübliche Strecke angesetzt werden, falls diese die kürzeste Strecke in ihrer Länge überschreitet.