Rufbereitschaft – Vergütung am Feiertag
Vergütung von Rufbereitschaft an einem Wochenfeiertag
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2018, Aktenzeichen 8 Sa 35/18
Arbeitet ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst an einem Wochenfeiertag außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitszeit im Rahmen einer Rufbereitschaft, hat er auch bei Gewährung von Freizeitausgleich Anspruch auf zusätzliche Vergütung der tatsächlich angefallenen Arbeit.