Rufbereitschaft – Vergütung am Feiertag

Vergütung von Rufbereitschaft an einem Wochenfeiertag

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2018, Aktenzeichen 8 Sa 35/18

Arbeitet ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst an einem Wochenfeiertag außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitszeit im Rahmen einer Rufbereitschaft, hat er auch bei Gewährung von Freizeitausgleich Anspruch auf zusätzliche Vergütung der tatsächlich angefallenen Arbeit.

Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit

Betriebsrat muss Arbeit an Wochenenden und Feiertagen zustimmen

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15.07.2016, Aktenzeichen 13 TaBVGa 2/16

Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf die Arbeitgeberin keine Arbeit an Wochenenden und Feiertagen beauftragen, es sei denn, es liegt ein Beschluss der Einigungsstelle oder ein Notfall vor.