Fristlose Kündigung nach Bedrohung mit dem Messer
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5. Kammer), Urteil vom 13.07.2023, Aktenzeichen 5 Sa 5/23 Amtliche Leitsätze: 1. Eine ernstliche Bedrohung des Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib oder Leben u.a. von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen, für die kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund eingreift, kommt “an sich” als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Absatz 1 BGB in Betracht. Eine strafrechtliche Bedrohung i.S.v. § 241 StGB … Weiterlesen