Mitbestimmung bei der Berufsbildung außerbetrieblicher Mitarbeiter
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Berufsbildung außerbetrieblicher Arbeitnehmer
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.2016, Aktenzeichen 1 ABR 2/14
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung. Erfolgt die Ausbildung von Mitarbeitern eines ausländischen Tochterunternehmens, für eine Tätigkeit im externen Unternehmen, handelt es sich nicht um eine betriebliche Berufsbildungsmaßnahme.