Trotz Eigenkündigung – Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten

Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.03.2022, Aktenzeichen 9 AZR 260/21

Der Umstand, dass sich die Investition in die Fortbildung einer Arbeitnehmerin aufgrund unverschuldeter dauerhafter Leistungsunfähigkeit für die Arbeitgeberin nicht amortisiert, ist dem unternehmerischen Risiko zuzurechnen.

Keine Rückzahlung von Weiterbildungskosten falls Interessen nicht ausgewogen

Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Kündigung

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 29.01.2021, Aktenzeichen 1 Sa 954/20

Eine Rückzahlungsklausel bezüglich einer Fortbildung ist nur dann ausgewogen, wenn es der Arbeitnehmer selbst in der Hand hat, der Rückzahlungsverpflichtung durch eigene Betriebstreue zu entgehen.