Videoüberwachung einer kranken Mitarbeiterin – Persönlichkeitsrecht verletzt

Überwachung kranker Mitarbeiter kann Persönlichkeitsrecht verletzen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.Februar 2015, Aktenzeichen 8 AZR 1007/13

Wird ein Arbeitnehmer wegen Verdachts einer vorgetäuschten Krankheit durch einen von der Arbeitgeberin beauftragten Detektiv überwacht, ist das rechtswidrig, wenn der Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht.

Keine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund

Fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.20.2013, Aktenzeichen 2 AZR 1078/12

Basiert eine fristlose Kündigung nicht auf einem wichtigen Grund, ist sie unwirksam. Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund setzt voraus, dass eine massive Vertragsverletzung vorliegt, die es nicht erlaubt, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung beidseitiger Interessen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung unwirksam

Fristlose Kündigung wegen Missachtung des Rauchverbots

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.08.2013, Aktenzeichen 1 Sa 80/13

Der Verstoß gegen das Rauchverbot ist selbst in einer Lackiererei kein Grund zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Nur bei der konkreten Gefahr von Brand und Explosion wäre die fristlose Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt gewesen.

Verdachtskündigung ungültig

Verdachtskündigung nicht gerechtfertigt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.07.2013, Aktenzeichen 28 Ca 3420/13

Beabsichtigt eine Arbeitgeberin eine Anhörung in Vorbereitung einer Verdachtskündigung, so muss sie bereits in der Einladung eindeutig über das Thema informieren sowie auf die Folgen hinweisen. Der verdächtigten Person muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich von einer Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen.

Fristlose Kündigung – Verdacht auf Diebstahl

Fristlose Kündigung wegen dringenden Verdachts auf Diebstahl

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2012,  6 Sa 1845/11

Unbezahlte Ware im Wert von 12,02 Euro, sowie die unbezahlte Entnahme eines Beutels Streusplitt führte zur fristlosen Kündigung eines Filialleiters. 21 Jahre Betriebszugehörigkeit bewahrten nicht vor der fristlosen Kündigung. Das jahrelang aufgebaute Vertrauen wurde mit diesen Handlungen grundlegend zerstört. Es spielt keine Rolle, dass es sich um Sachen mit geringem Wert handelte.

Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes unzulässig

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 30.09.2011, 10 Sa 471/11

Ohne vorherige Abmahnung sollte eine Chemielaborantin fristlos gekündigt werden. Die Chemielaborantin war zugleich Mitglied des Betriebsrates. Das Landesarbeitsgericht Hamm erklärte die Kündigung für unwirksam.

 

Anhörung des Betriebsrates zur Interessenabwägung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.01.2012, 2 Sa 305/11

Die Arbeitnehmerin war als Aufsicht/Reinigungskraft im Schwimmbad tätig. Während ihrer Erkrankung begab sie sich in das Schwimmbad und nahm nach Vermutung des Arbeitgebers einen Tauchring mit. Der Arbeitgeber sprach eine fristlose Kündigung wegen Verdachts auf Diebstahl aus.  Die fristlose Kündigung sowie eine spätere ordentliche Kündigung waren unwirksam. Die Anhörung des Betriebsrates war fehlerhaft. Der Arbeitgeber hatte es unterlassen, dem Betriebsrat seine Erwägungen im Rahmen der Interessenabwägung mitzuteilen.

Fristlose außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.12.2011, 2 Sa 2015/11 und 2 Sa 2300/11

Die fristlose außerordentliche Kündigung basierte auf folgenden Umständen: Ein Kraftfahrer legte Pausen ein, ohne diese zu dokumentieren. Dem Arbeitgeber wurden die eingelegten Pausen als Arbeitszeit suggeriert, da der Kraftfahrer keine Hinweise auf Pausen übermittelte. Indem der Kraftfahrer bestritt, pausiert zu haben, wurde das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber belastet. Erst unter dem Zwang einer Zeugenaussage gab der Kraftfahrer die Unterbrechung zu.

Vergütung von Überstunden muss vereinbart sein

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.09.2011, 5 AZR 629/10

Ein Büroleiter war bei einer Versicherungsmaklerin tätig. Die Arbeitszeit wurde mit 40 Stunden wöchentlich, Montag bis Freitag, vereinbart. Neben dem vereinbarten Monatsbetrag von 3 000 Euro wurden Provisionen für abgeschlossene Versicherungsverträge, die unter Mitwirkung des Büroleiters entstanden, in einem separaten Vertrag vereinbart. Im Nachtrag zum Zusatzvertrag wurde geregelt, dass Außendiensttätigkeit nicht zur regulären Arbeitszeit gehört. Termine, die in die Arbeitszeit fallen, durften wahrgenommen werden, mussten aber mit der Arbeitszeit verrechnet und abgezogen werden. Angebote und Telefonate galten generell als Arbeitszeit.