Fristlose Kündigung benötigt wichtigen Grund
Außerordentliche Kündigung wegen vernachlässigter Mitteilungspflicht
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015, Aktenzeichen 2 AZR 517/14
Gerät ein Arbeitnehmer in Untersuchungshaft und informiert seine Arbeitgeberin nicht darüber, ist eine fristlose Kündigung dennoch nicht zwangsweise gerechtfertigt.