Bezahlte Überstunden für Führungskräfte
Abgeltung von Überstunden für leitende Mitarbeiter
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2017, Aktenzeichen 15 Sa 66/17
Der im Arbeitsvertrag geregelte Anspruch auf bezahlte Überstunden kann von der Arbeitgeberin nicht mit der Begründung als unwirksam erklärt werden, dass alle Führungskräfte im Unternehmen unentgeltlich Mehrarbeit leisten.