Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz im Betrieb
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.03.2017 Aktenzeichen 1 ABR 25/15
Die Mitbestimmung des Betriebsrats knüpft beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten an das Vorliegen von Gefährdungen an, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind. Damit eine Einigungsstelle ihren Regelungsauftrag beim Gesundheitsschutz wahrnehmen kann, müssen zumindest konkrete Gefährdungen festgestellt worden sein.