Wann mehr als zwei Beisitzer je Partei für Einigungsstelle?

Anzahl Beisitzer Einigungsstelle

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2020, Aktenzeichen 3 TaBV 4/20

Eine vom Regelfall abweichende Besetzung der Einigungsstelle richtet sich nach Schwierigkeit und Umfang des Regelungsgegenstandes sowie nach der Zumutbarkeit der mit einer höheren Zahl von Beisitzern entstehenden Kosten, die tatsächliche rechtliche Dimension des Regelungsgegenstandes sowie zu die zu ihrer Beilegung notwendigen Fachkenntnisse und betriebspraktischen Erfahrungen.

Mitbestimmung bei der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Mitbestimmung des Betriebsrats an Bildschirmarbeitsplätzen

Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11.01.2017, Aktenzeichen 13 TaBV 109/15

Basierend auf der Bildschirmarbeitsverordnung besteht objektiv eine gesetzliche Handlungspflicht, die wegen fehlender zwingender Vorgaben eine betriebliche Umsetzung verlangt. Trifft die Arbeitgeberin betriebliche Regelungen über den Gesundheitsschutz, etwa für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, und es verbleiben Handlungsspielräume, hat der Betriebsrat mitzubestimmen.