Betriebsrat darf Gehälter kontrollieren
Betriebsrat darf Gehaltslisten einsehen
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2012, 16 TaBV 39/11
Dem Betriebsrat steht grundsätzlich das Recht zu, in Gehaltslisten Einsicht zu nehmen. Dieses Recht gilt selbst dann, wenn sich beinahe die Hälfte der Belegschaft gegen eine Einsichtnahme ausgesprochen hat.