Nur ein Betriebsrat im gemeinsamen Betrieb

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2016, Aktenzeichen 8 TaBV 22/16

Wird der Betriebsbegriff für eine Betriebsratswahl nicht ausreichend gewürdigt, kann die Betriebsratswahl als unwirksam erklärt werden. In einem gemeinsamen Betrieb können nicht zwei unabhängige Betriebsräte gewählt werden.