Umwandlung befristeter Arbeitsvertrag in unbefristet

Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag darf keine Verschlechterung darstellen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.03.2012, C-251/11

Die Umwandlung eines befristeten Arbeitsvertrages in einen unbefristeten Arbeitsvertrag darf laut EuGH nicht mit so umfassenden Änderungen verbunden sein, dass eine Verschlechterung für den Beschäftigten entsteht, falls Art und Umfang der Arbeitsaufgabe gleich bleiben.